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Der Weg durch die Instanzen
erfordert oftmals die Bearbeitung von
Formulare. Eine Reihe davon bieten wir
hier zum direkten Ausdruck oder
Download an. Zum Teil verlinken wir
zu weiterführenden Portalen oder amtlichen
Dokumenten die für den Bürger frei zugänglich
sind . Es empfiehlt sich auch die dazugehörigen
Merblätter genauestens zu beachten und
sachbezogene Gesetzestexte zu lesen.
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Dieser Plan ist ein echtes Muß auf dem Weg zur Schuldenfreiheit. Nur
wenn Sie einen genauen Überblick über
Ihre wirtschaftliche Situation haben,können
Sie langfristig planen >>>
Download<<< |
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Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung
Hier gibt es den nötigen Antrag:. >>>Antrag<<<
eine kurze Erklärung zu dem Vorgang
allgemein : >>>Der
Offenbarungseid<<< und
das dazugehörige Merkblatt zum Ausfüllen
des Antrags: >>>Merkblatt<<
Dies sollte unbedint vorher gelesen
werden. |
Vordrucke zur Restschuldbefreiung
Die Vordrucke für das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
können Sie mit dem Computer, mit der
Schreibmaschine oder handschriftlich
- bitte in lesbarer Druckschrift - ausfüllen.
Da es sich um amtliche Vordrucke handelt,
sind inhaltliche oder gestalterische
Änderungen oder Ergänzungen nicht zulässig.. >>>Download<<< |
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Prozesskostenhilfe
Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen
eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung
und Rechtsvertretung außerhalb eines
gerichtlichen Verfahrens und im so genannten
obligatorischen Güteverfahren zu. Falls
die Bemühungen um eine außergerichtliche
Einigung scheitern sollten und ein Gericht
mit der Sache befasst werden muss, kann
Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen
werden. Nach den Regelungen der Zivilprozessordnung
über die Prozesskostenhilfe werden die
Kosten der Prozessführung, falls notwendig,
ganz oder teilweise vom Staat getragen.Hier
geht es zu einer ausführliche Broschüre
zur Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
vom Bundesministerium der Justiz mit
Links zu den Antragsformularen.... >>>Download<<<
Düsseldorfer Tabelle 2009 Alle
zwei Jahre erscheint die neue Düsseldorfer
Tabelle - Ab 1.1.2009 gilt nun eine neue Düsseldorfer Tabelle als Grundlage
für sämtliche Unterhaltsansprüche. Sie besteht aus vier Teilen: dem
Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Mangelfallberechnung und
dem Verwandtenunterhalt.Einen Downloadlink bieten wir hier : >>>Download<<<
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